
(djd). Die geplante Gesundheitsreform bringt für gesetzlich Versicherte zahlreiche Änderungen. Das kann Anlass sein, über einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) nachzudenken. Doch bleibt die Gesundheitsversorgung auch im Alter bezahlbar? Und wie unterscheiden sich die beiden Systeme im Ruhestand?
PKV: Entlastungen ab 60
Der PKV-Beitrag richtet sich vor allem nach Leistungsumfang und Eintrittsalter, nicht nach dem Einkommen. Der Renteneintritt hat deshalb keinen direkten Einfluss auf die Beitragshöhe. Gleichzeitig gibt es Entlastungen: Ab dem 60. Geburtstag entfällt der zehnprozentige Zuschlag, mit dem Rücklagen für das Alter aufgebaut wurden. Ab 65 werden diese Rücklagen eingesetzt, um Beiträge zu stabilisieren. Wer nicht mehr berufstätig ist, benötigt zudem keine Krankentagegeldversicherung mehr.
GKV: Beitrag ist einkommensabhängig
Bei gesetzlich Versicherten sinkt die Beitragsbelastung häufig mit dem Renteneintritt, weil das Einkommen niedriger ausfällt. Allerdings gibt es Unterschiede: Pflichtversicherte zahlen Beiträge vor allem auf die gesetzliche Rente und gegebenenfalls auf Teile der Betriebsrente. Freiwillig Versicherte müssen dagegen grundsätzlich alle Einkünfte berücksichtigen, etwa Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Leistungen aus einer Direktversicherung oder Auszahlungen aus Lebensversicherungen. Unter www.privat-patienten.de/bAltersvorsorge gibt es genauere Infos.
Zuschüsse der Rentenversicherung nahezu identisch
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) leistet einen Zuschuss zum PKV- wie auch GKV-Beitrag. Bei GKV-Versicherten liegt er momentan bei 7,3 Prozent der Bruttorente. Die DRV beteiligt sich zudem zur Hälfte am kassenindividuellen Zusatzbeitrag. PKV-Versicherte, die eine gesetzliche Rente beziehen, können auf Antrag einen DRV-Zuschuss von bis zu 8,75 Prozent der Bruttorente erhalten.
Aktivrente: Steuerfrei heißt nicht beitragsfrei
Die Anfang 2026 eingeführte Aktivrente ermöglicht es, nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro monatlich zusätzlich steuerfrei zu verdienen. Für GKV-Versicherte bleiben jedoch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Die Aktivrente erhöht das Einkommen und damit die Beitragslast.
Umgang mit höheren PKV-Beiträgen
PKV-Versicherte, die ihre Beitragsbelastung im Alter reduzieren möchten, können prüfen lassen, ob ein anderer Tarif günstiger ist. Denn jeder Versicherte hat Anspruch auf einen Wechsel in einen gleichwertigen Tarif. Für ältere, langjährig Versicherte kann zudem der Standardtarif eine Möglichkeit zur Beitragssenkung sein. Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist hingegen ab dem Alter von 55 Jahren nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Foto: djd/www.pkv.de/Getty Images/Vladimir Vladimirov
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